ELVIS informiert – Rechtstipp aus dem Vertragsrecht: An die Spielregeln halten!

Bei allen positiven Erfahrungen in der Beziehung zwischen Kunde und Auftraggeber gibt es doch immer wieder Fälle, in denen eine weitere Zusammenarbeit ihr jähes Ende findet. Die Verhandlungspositionen sind unvereinbar oder elementare Vertragsleistungen werden nicht mehr erbracht. Fehlt die gemeinsame Perspektive für eine Einigung, liegt der Gedanke an eine sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses oft nahe.

Doch die Risiken bei einer fristlosen Kündigung eines Vertrages zwischen Logistikpartnern sollten immer abgewogen werden! Es ist sinnvoller, Verträge vertragsgerecht zu kündigen. Denn wenn sich Vertragspartner streiten und sich nicht an die vertraglichen Regeln halten, steht dem geschädigten Vertragsteil ein Schadensersatz zu.

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