Verdacht eines „Reifenkartells“: Mehrere namhafte Hersteller sollen zwischen mind. 2016 – Januar 2024 unzulässige Absprachen getroffen haben. Kunden zahlten infolgedessen überhöhte Preise. Die zuständigen Behörden haben bereits erste Hausdurchsuchungen durchgeführt; einige Hersteller haben die Vorwürfe zumindest teilweise eingeräumt.
Erfahrungen aus früheren Fällen wie dem Lkw-Kartell zeigen: Betroffene Käufer haben Anspruch auf Schadensersatz. Auch Sie können sich jetzt Ihr Geld zurückholen – unkompliziert, risikofrei und mit professioneller Unterstützung!
Im Verbund mit den nationalen Wettbewerbsbehörden ließ die EU-Kommission Razzien bei Continental, Michelin, Pirelli, Bridgestone, Goodyear und Nokian Tyres durchführen. Es laufen derzeit entsprechende Untersuchungen.
Auch nicht direkt an den Kartellabsprachen beteiligte Hersteller können von dem durch das Kartell bewirkten höheren Preisen im Markt profitiert haben (sog. Preisschirmeffekt). Die Kartellmitglieder haften gegenüber den Reifenkunden auch für diesen Schaden.
Erfüllen Sie die nachfolgenden Bedingungen? Sie haben …
Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Reichen Sie anschließend Ihre entsprechenden Kaufbelege bei uns ein und erteilen Sie uns die notwendige Prozessvollmacht. Wir prüfen Ihre Unterlagen sorgfältig und machen Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber den betroffenen Reifenherstellern im Rahmen einer Sammelklage bzw. eines Musterverfahrens in Ihrem Namen geltend. Während der gesamten Zeit halten wir Sie auf dem Laufenden und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Sprechen Sie bitte auch Ihre Geschäftspartner und befreundeten Unternehmen an. Mit vereinten Kräften wollen wir das erforderliche Volumen schaffen, um eine Sammelklage oder ein Musterverfahren auf den Weg zu bringen.
Schadensersatzansprüche bestehen ausschließlich für gekaufte Reifen. Reifen, die im Rahmen eines Leasingvertrags im Leistungspaket enthalten sind, sowie Erstausstattungsreifen beim Fahrzeugkauf, können leider nicht berücksichtigt werden.
Nein – für Sie entstehen weder Bearbeitungsgebühren noch versteckte Kosten. Das gesamte Prozessrisiko übernehmen wir: Alle Kosten für Gutachter, Gerichte und Anwälte werden vollständig von uns getragen – einschließlich des Risikos einer möglichen Prozessniederlage.
Im Erfolgsfall erhalten Sie den zugesprochenen Schadensersatz vom bzw. von den Herstellern, abzüglich einer vereinbarten Provision für den Prozesskostenfinanzierer.
Es wird davon ausgegangen, dass der Schadensersatz im Erfolgsfall etwa 10 % bis 15 % des ursprünglichen Kaufpreises beträgt.
Nach aktuellem Stand wird eine Schadensersatzklage gegen die Reifenhersteller im Zusammenhang mit dem Reifenkartell grundsätzlich erst möglich, sobald die Entscheidung der Europäischen Kommission zum Kartellverstoß rechtskräftig ist und die erforderlichen Beweise vorliegen.
Das bedeutet in der Praxis:
Zuerst muss die EU-Kommission den Kartellverstoß offiziell feststellen.
Anschließend beginnt die rechtliche Aufarbeitung, auf deren Grundlage Geschädigte Klage einreichen können.
Je nach Verfahrensverlauf kann dies mehrere Monate bis über ein Jahr nach der Entscheidung dauern, insbesondere wenn die Hersteller Rechtsmittel einlegen.
Christian Schwarz
GeFoS mbH
Tel.: +49 6023 40582-00
c.schwarz@gefos.info
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