Blog

Lkw-Kartell_Klage-eingereicht

Lkw-Klage gegen Daimler – Update

LKW-Kartell: Zweite Schadensersatzklage gegen Daimler beziffert

Die Klagen gegen das Lkw-Kartell gehen in eine weitere Runde: Unsere Tochtergesellschaft Themis Schaden GmbH hat die zweite vor dem Stuttgarter Landgericht gegen die Daimler  AG anhängige Klage beziffert. Die Klageforderung gegen den Nutzfahrzeuge-Hersteller beläuft sich auf rund 160 Millionen Euro inklusive Zinsen – die Schadensumme, die aus unserer Sicht auf Kundenseite durch die illegalen Kartellabsprachen entstanden ist. Im Vorfeld hatten wir der Daimler AG unsere Bereitschaft zu Vergleichsgesprächen mitgeteilt, die Daimler jedoch ablehnte.

Weitere Verfahren in der Schwebe

Auch zahlreiche weitere Klagen gegen das LKW-Kartell beschäftigen aktuell noch die deutschen Gerichte. Die meisten davon sind noch in erster Instanz anhängig. Einige wenige haben es bereits in die zweite Instanz und eine einzige hat es bis zum Bundesgerichtshof geschafft. Der Bundesgerichtshof hat sich zu mehreren zentralen Rechtsfragen klägerfreundlich geäußert, das Verfahren aber dennoch an das Oberlandesgericht Stuttgart zur weiteren Tatsachenermittlung zurückverwiesen.

Die bereits 2017 eingereichte Klage der Themis Schaden GmbH befindet sich noch in der ersten Instanz vor dem Landgericht Stuttgart. Laut wiederholter Aussage der zuständigen Kammer wolle man bald eine mündliche Verhandlung anberaumen, bisher ist dazu aber noch nicht geladen.

Nachbesserungen bei den Abtretungsvereinbarungen

Es ist möglich, dass das Gericht zunächst eine Klärung von Grundsatzfragen im Bereich der Abtretungen abwarten möchte. Eine Klage des BGL war im Februar 2020 abgewiesen worden. Nach Auffassung des Landgerichts München I waren die Abtretungen unwirksam. Das Gericht meint, dass die Abtretung der Schadensersatzforderungen einzelner Logistikunternehmen auf einen zentralen Dienstleister gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoße. Eine solche Abtretung sei nur auf ein Inkassounternehmen zulässig. Zwar besitzt der von dem BGL eingeschaltete Dienstleister (wie die Themis) eine Registrierung als Inkassounternehmen. Das Gericht argumentiert aber, dass es sich bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen wegen Kartellverstößen nicht um ein „normales“ Inkasso handele. Es ergäben sich Interessengegensätze zwischen ursprünglichem Forderungsinhaber, Dienstleister und Prozessfinanzierer. Vor diesen müsse der Teilnehmer geschützt werden.

Der BGL hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das Ergebnis wird für dieses Jahr erwartet. Es ist möglich, dass die Streitfrage letztlich vom Bundesgerichtshof entschieden werden muss. Das Landgericht Stuttgart hat sich bisher nicht dazu positioniert, ob es die Rechtsauffassung des Landgerichts München I teilt und auf unseren Fall anzuwenden gedenkt. Vorsichtshalber haben wir direkt nach dem Münchener Urteil einige Nachjustierungen an den Abtretungsvereinbarungen mit der Themis vorgenommen. Die Teilnehmer der Klage haben daran durch die Unterzeichnung von Nachtragsvereinbarungen mitgewirkt. Die in dem Münchener Urteil monierten Punkte sollen dadurch für die Themis ausgeräumt werden.

Die gewünschten Informationen stehen nun zum Download zur Verfügung!